Eigenmietwert einfach erklärt
- Fiktives Einkommen: Der Eigenmietwert behandelt selbst genutztes Wohneigentum steuerlich als Einkommen, das Eigentümerinnen und Eigentümer versteuern müssen.
- Anlehnung an Marktmiete: Der Betrag entspricht ungefähr der Miete, die für das Objekt am freien Markt bezahlt würde.
- Abzüge möglich: In diesem System können Kosten wie Unterhalt, Hypothekarzinsen und insbesondere Gebäudesanierungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
- Gültig bis Ende 2029: Der Eigenmietwert gilt schweizweit noch bis 31. Dezember 2028, wird jedoch kantonal unterschiedlich umgesetzt.
Werterhaltende Gebäudetechnik, die Ihr Zuhause stärkt
Ein Zuhause ist ein Ort, an dem man sich wohlfühlt, ankommt und in die Zukunft investiert. Werterhaltende Sanierungen spielen dabei eine entscheidende Rolle: Sie schützen den Wert Ihrer Immobilie, steigern die Lebensqualität und ermöglichen es Ihnen gleichzeitig, den Eigenmietwert steuerlich optimal zu berücksichtigen.
Als regional verankertes Unternehmen begleiten wir Sie auf diesem Weg. Mit Leidenschaft und langjähriger Erfahrung in der Gebäudetechnik bieten wir Lösungen, die Ihr Zuhause nachhaltig stärken und modernisieren.
Vollständige Dokumentation
Damit Sie alle Vorteile nutzen können, unterstützen wir Sie technisch und organisatorisch: mit einer klaren Beratung, transparenter Planung und einer Dokumentation für den steuerlichen Abzug werterhaltender Massnahmen bis zum 31.12.2028. So können Sie Ihre Unterlagen sorgenfrei einreichen – wir denken an alles.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Eigenheim ein Ort bleibt, der Sicherheit, Komfort und Wertbeständigkeit vereint.
Wichtigste Fakten zum Eigenmietwert in der Gebäudetechnik
- Der Eigenmietwert wird je nach Kanton unterschiedlich berechnet.
- Im Grundsatz wird ein Marktmietwert ermittelt, dieser wird anschliessend mit einem Faktor reduziert.
- Der durchschnittliche Eigenmietwert in der Schweiz liegt in etwa bei 25‘000 - 30‘000 CHF pro Jahr.
Abzugsfähige Kosten:
- werterhaltende Sanierungen
- Schuldzinsen
Nicht abzugsfähig:
- wertsteigernde oder ästhetische Massnahmen, sowie komplette Umgestaltungen
| Eigenmietwert | Pauschalabzug 15% | Investition | Abzug durch Sanierung Faktor 80% |
| CHF 25'000 | CHF 3'750 | CHF 5'000 | CHF 4'000 |
Bei einem durchschnittlichen Eigenmietwert von 25'000 CHF ermöglichen bereits Investitionen ab 5'000 bessere Abzugsmöglichkeiten, wie das Rechenbeispiel aufzeigt.
Dieser Wert ist ein Durchschnittswert. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom Eigenmietwert, dem Wohnort (kantonale Unterschiede) und dem persönlichen Steuersatz ab.
Medienmitteilung: Bundesrat setzt Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029 in Kraft
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